Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpha Therm GmbH
§1 Geltung
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Folgenden „Kunde“ oder „Käufer“).
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie von der Alpha Therm GmbH (im Folgenden „Alpha Therm“) schriftlich bestätigt werden. Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen sowie sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern sich Alpha Therm im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt hat.
§2 Angebot und Abschluss
- Angebote der Alpha Therm GmbH sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Bindung erklärt wurde. Erfolgt eine Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne des § 145 BGB, kann Alpha Therm dieses innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen.
Die in Angeboten enthaltenen technischen Angaben beruhen auf dem jeweils bekannten Informationsstand und dienen der Orientierung. Die Verantwortung für die Prüfung der Eignung des angebotenen Produkts für die jeweilige Anwendung – insbesondere hinsichtlich Schaltpunkten, Anschlussarten, Einbaubedingungen und sonstiger technischer Merkmale – liegt beim Kunden.
Vor Serienfreigabe oder Bestellung wird empfohlen, ein Muster zur Funktionsprüfung und Freigabe im konkreten Einsatzfall anzufordern. Für Schäden oder Folgekosten infolge nicht geprüfter Spezifikationen übernimmt Alpha Therm keine Haftung.
- Vertragsabschlüsse werden wirksam im Zeitpunkt, in dem der Kunde die Auftragsannahme bzw. -bestätigung erhält, mangels einer solchen im Zeitpunkt des Zugangs der Ware. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündlich Nebenabreden oder Beschaffenheitsvereinbarungen treffen oder Garantien abgeben, die über die in der Bestellung und/oder der Annahmeerklärung getätigten Angaben hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von Alpha Therm. Ansonsten haben diese keine Gültigkeit.
- Die von Alpha Therm genannten Preise sind Euro-Preise und gelten ab Lager Plankstadt zzgl. MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Alpha Therm ist auch nach Vertragsschluss berechtigt, Preiszuschläge zu erheben, soweit sich Kalkulationsbestandteile des Preises zwischen Bestellung durch den Kunden und Lieferung verändert haben; hierzu gehören neben Gebühren aller Art öffentliche Abgaben, Steuern und Zölle, Frachtzuschläge, Preiserhöhungen unserer Lieferanten und ähnliches. Bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die bei Alpha Therm zu einer erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als vereinbart. Haben sich die Kalkulationsbestandteile so verändert, dass dies zu einem Preiszuschlag für die betroffenen Artikel um mehr als 5 % führt, sind sowohl Alpha Therm als auch der Kunde berechtigt, von dem Vertrag bezüglich der betroffenen Produkte zurückzutreten (Teilrücktritt). Mit der Bekanntgabe entsprechender Preisänderungen verlieren alle vorher genannten Preise ihre Gültigkeit. Verpackung und Transportkosten werden gesondert berechnet.
- Die Mindestauftragshöhe je erteilten Auftrages beträgt Euro 300,00 netto Warenwert. Gehen kleinere Aufträge ein, behalten wir uns vor, eine Mindermengenpauschale in Höhe von bis zu Euro 80,00 zu erheben.
- Bei Preisangaben mit EU-Zollsatz ist Alpha Therm berechtigt, im Falle einer Veränderung des EU-Zollsatzes im Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und dem Tag der Lieferung den neuen Zollsatz in Rechnung zu stellen.
- Mehrwertsteuerbefreite Fakturierung an innergemeinschaftliche Käufer kann nur vorgenommen werden, wenn Alpha Therm eine Vorsteuerungserklärung des Kunden mit EU-VAT-Identifikationsnummer vorliegt. Vom Käufer nicht abgeführte Abgaben oder Steuern berechtigen den Verkäufer zur Nachberechnung.
§3 Lieferung
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Alpha Therm ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin erneut zu vereinbaren.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wird Alpha Therm vom Lieferanten nur teilweise beliefert, ist Alpha Therm ebenfalls gegenüber dem Kunden zur Teillieferung der vorhandenen und zur Nachlieferung der fehlenden Artikel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes berechtigt. Steht fest, dass Alpha Therm fehlende Artikel nicht mehr liefern kann, so ist Alpha Therm berechtigt, bezüglich der nicht mehr lieferbaren Artikel vom Vertrag zurückzutreten (Teilrücktritt). Sollte die Teillieferung an den Kunden ohne die Nachlieferung der fehlenden Artikel für den Kunden objektiv unzumutbar sein, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich dieser bereits gelieferten Artikel zurückzutreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn Artikel für den Kunden individuell gefertigt oder von Alpha Therm für den Kunden gesondert bestellt wurden.
- Wird Alpha Therm an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch Ereignisse gehindert, die Alpha Therm nicht zu vertreten hat, wie z. B. höhere Gewalt, Streik, Krankheit, Aussperrung, Beschädigung oder Untergang der Artikel, Fehlproduktion, Feuer, Wasserschäden, Eingriff von hoher Hand bei Alpha Therm oder bei seinen Lieferanten oder ähnliches, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit.
- Rechte wegen verzögerter oder ausgebliebener Lieferung kann der Kunde gegenüber Alpha Therm erst geltend machen, wenn der Kunde Alpha Therm eine angemessene Frist, die mindestens 14 Tage betragen muss, zur Erfüllung gesetzt hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Hat Alpha Therm bereits Teilleistungen bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn ihm das Festhalten an der Teilleistung nicht zumutbar ist.
- Liefertermine, die Alpha Therm genannt hat, sind eingehalten, wenn die zu liefernde Ware vor dem Termin das Werk oder das Lager von Alpha Therm verlassen hat. Dem Kunden zumutbare Teillieferungen sind gestattet. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Abschlussmenge berechtigen den Kunden nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dem Kunden ist ein Festhalten an den Mehr- oder Minderlieferungen objektiv nicht zumutbar.
- Sollte der Kunde mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzuge liegen, behält sich Alpha Therm das Recht vor, Waren zurückzuhalten, für welche bereits vereinbarte & bestätigte Liefertermine festliegen. Dies gilt bis zur vollständigen Erfüllung aller Vertraglichen Verpflichtungen seitlich des Kunden.
- Konstruktions-, Form- oder Farbänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht geändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Handelsübliche Abweichungen sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung.
- Die reguläre Laufzeit von Rahmenverträgen mit der Firma Alpha Therm GmbH, beträgt 12 Monate ab Bestelldatum, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist Alpha Therm berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder aber eine Preisanpassung vorzunehmen, entsprechend dem von uns ermittelten tatsächlichen Jahresbedarf. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Alpha Therm zudem berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Alpha Therm Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal Euro 25,00 zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann Alpha Therm den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
§4 Versand- und Gefahrübergang
- Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von Alpha Therm überlassen.
- Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über.
- Jede Sendung von Alpha Therm mit einem Warenwert von bis zu USD 100,00 ist gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Sendungen mit einem Warenwert über USD 100,00, werden nur auf schriftliches Verlangen versichert. Die Kosten für die Transportversicherung werden in unserer Rechnungsstellung separat ausgewiesen.
- Bei Transportschäden sind die Versicherungsbedingungen von Alpha Therm für den Kunden bindend und Bestandteil des Vertrags. Bei der Schadensfeststellung ist der Kunde mitwirkungspflichtig. Folgende Bedingungen der Schadensfeststellung und Meldefristen sind zu beachten:
Beschädigte Verpackung:
Bei Transport durch Post und/oder Paketdienste: Bestätigung sofort durch den Postmitarbeiter bzw. Auslieferer ausstellen lassen.
Bei Transport durch die Spedition: In Gegenwart des anliefernden LKW-Fahrers auspacken und von diesem den Schaden auf dem Frachtbrief oder Packschein bescheinigen lassen.
Einwandfreie Verpackung jedoch beschädigter Inhalt (verdeckte Schäden):
Bei Transport durch Post und/oder Paketdienste: Sofort das zuständige Postamt/die zuständige Niederlassung verständigen, Besichtigung und eine Tatbestandsaufnahme beantragen.
Bei Transport durch die Spedition: Sofort den anliefernden Fuhrunternehmer verständigen und eine Besichtigung beantragen. Bescheinigung des Schadens nach der Besichtigung auf dem Frachtbrief vornehmen lassen.
Festgestellte Schäden sind Alpha Therm unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen zu melden.
Die Versicherungsbedingungen werden auf Anforderung dem Kunden zur Verfügung gestellt, zusammen mit allen geänderten Bedingungen bis zum Anforderungszeitpunkt. Der Kunde muss alle Maßnahmen ergreifen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein Schadensfall berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung zu verweigern. Vielmehr ist der von Alpha Therm in Rechnung gestellte Betrag zum gleichen Termin fällig, wie in einem schadenfreien Lieferverlauf.
§5 Ausfuhrbestimmungen
- Hängt die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes gemäß den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung oder anderer exportkontrollrechtlicher Bestimmungen (auch anderer Länder) von der Erteilung einer oder mehrerer Genehmigungen ab, so ist das Rechtsgeschäft bis zur Erteilung der Genehmigungen unwirksam.
- Hängt die Erbringung einer Handlung (z. B. Lieferung einer Ware oder Vornahme einer Dienstleistung) gemäß den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung oder anderer exportkontrollrechtlicher Bestimmungen (auch anderer Länder) von der Erteilung einer oder mehrerer Genehmigungen ab, so ist die Handlung erst nach Erteilung der Genehmigungen zu erbringen.
- Der Kunde hat die erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Genehmigungen ist der Kunde berechtigt, die Ausfuhr vorzunehmen. Der Käufer wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass das U.S. Exportkontrollrecht Anwendung findet, wenn es sich um Waren oder Liefergegenstände handelt, die ganz oder teilweise aus den USA stammen. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn der Vertrag sonst keinen weiteren Bezug zu den USA hat.
§7 Mängel und Gewährleistung
- Auch wenn Alpha Therm GmbH Unterstützung und Beratung seiner Produkte und Dienstleistungen schriftlich oder mündlich leistet, so obliegt es letztlich dem Kunden/Abnehmer, die Eignung des Produktes für die von ihm vorgesehene Verwendung zu prüfen. Das Verwendungsrisiko trägt der Käufer/Kunde, es sei denn Alpha Therm GmbH hätte mit dem Käufer/Kunden eine ausdrückliche schriftliche Produktverwendungsvereinbarung getroffen.
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder sonstige Mängel (hierzu zählt auch das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit) müssen innerhalb von acht Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden, soweit sie erkennbar sind. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung sind alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
- Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte
- bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
- gebrauchsbedingte Abnutzung bzw. Verschleiß
- Potentiell mangelhafte Waren, werden von der Alpha Therm GmbH, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen und einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Die Portokosten für eine Rücksendung zur Überprüfung von potentiell mangelhafter Ware trägt der Kunde. Wird ein Mangel festgestellt, verpflichtet sich die Alpha Therm GmbH zur verhältnismäßigen Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Nachlieferung. Ausgeschlossen davon sind Waren, welche aufgrund von gebrauchsbedingter Abnutzung einen Mangel aufweisen.
- Sollte Alpha Therm nicht in der Lage sein, festgestellte Mängel in angemessener Art durch Nachbesserung beheben zu können oder ist eine Behebung technisch nicht möglich, so kann Alpha Therm, unbeschadet der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurücktreten.
- Da der Kaufgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt, wird sämtliches Wissen darüber beim Kunden vorausgesetzt. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller sind deshalb kein Grund für Mängelrügen. Über die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen hinaus, die Alpha Therm auf Verlangen des Kunden bereitstellt, ist Alpha Therm nicht verpflichtet, irgendwelche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung zu stellen, auch wenn Alpha Therm dies in Ausnahmefällen bei früheren Kaufverträgen bereits getan haben sollte.
- Aus fehlerhaften Produktbeschreibungen und Produktinformationen in unseren Katalogen, auf unserer Website oder in Werbeaussagen lassen sich Gewährleistungsansprüche nicht herleiten, es sei denn, diese Produktbeschreibungen und Informationen sind schriftlich ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden.
- Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften aller Art (VDE, TÜV, Berufsgenossenschaft usw.) obliegt dem Kunden.
§8 Haftung
- Für Schäden, gleich woraus diese resultieren, haftet Alpha Therm nicht bei einfacher Fahrlässigkeit (Ausnahme bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie einfachen Erfüllungsgehilfen und bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Von dem Begriff wesentliche Vertragspflichten werden Vertragspflichten erfasst, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Soweit Alpha Therm im Falle der einfachen Fahrlässigkeit haftet, haftet Alpha Therm nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die in den Absätzen 1. bis 2. aufgeführten Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aufgrund des Fehlens abgegebener Zusicherungen, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
- Sofern der Kunde Ansprüche direkt gegen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Alpha Therm geltend macht, gelten die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen der Absätze 1. bis 2. gleichermaßen zugunsten dieser, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollte der Kunde die Waren zur Verwendung in einer Anwendung wie in §8, 9. aufgeführt benutzen oder verkaufen:
- erkennt der Kunde an, dass solche Verwendung oder Verkauf auf das alleinige Risiko des Kunden erfolgt,
- stimmt der Kunde zu, dass das Unternehmen und der Hersteller der Waren weder ganz noch teilweise für irgendeinen Anspruch oder Schaden, der aus solcher Verwendung herrührt, haftbar sind, und
- verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen und den Hersteller der Waren von und gegenüber allen Forderungen, Schadenersatzansprüchen, Verlusten, Kosten, Ausgaben und Verpflichtungen, die auf Grund oder in Verbindung mit solcher Verwendung oder Verkauf entstehen, freizuhalten. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§9 Preise, Zahlungsbedingungen und
Rücktrittsmöglichkeit von Alpha Therm
- Alle Zahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 14 bzw. 30 Tagen ohne Abzüge ab Rechnungsdatum zu zahlen (Zahlungseingang bei Alpha Therm). Alpha Therm behält sich vor, nach seinem Ermessen die Auslieferung gegen Vorauszahlungen zu verlangen. Für anderweitige getroffene Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Bei verspäteter Zahlung steht uns die Berechnung von Verzugszinse in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank frei. Außerdem berechnen wir 10,00 € Mahngebühr.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die von uns bestritten werden, nicht anerkannt werden, nicht rechtskräftig festgestellt sind oder nicht in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind, ist ausgeschlossen.
- Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft.
- Eine Aufrechnung ist nur mit solchen Forderungen zulässig, die von Alpha Therm schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder gerät er in Zahlungsschwierigkeiten, so ist Alpha Therm berechtigt, alle Forderungen fällig zu stellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Kommt der Kunde mit daraus folgenden Verpflichtungen in Verzug, so kann Alpha Therm, für alle vom Kunden noch nicht erfüllten Verträge, nach angemessener Fristsetzung, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.
- Alpha Therm kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wenn Alpha Therm vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde Alpha Therm für ihre Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Alpha Therm bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
§10 Eigentumsvorbehalt
- Alle von Alpha Therm gelieferten Artikel bleiben ihr Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch künftiger – Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung. Wenn die Kaufpreisforderung in laufende der Rechnung eingestellt wird, besteht der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung.
- Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Artikel pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Alpha Therm unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferten Artikel gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit Alpha Therm abgetreten. Alpha Therm nimmt die Abtretung an. In Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware dient die abgetretene Forderung zur Sicherung von Alpha Therm. Sollte die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, Alpha Therm nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, veräußert werden, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware bzw. bei Veräußerung von Waren, an denen Alpha Therm Miteigentum hat, in Höhe des Rechnungswertes des oder der Miteigentumsanteile.
- Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf durch Alpha Therm einzuziehen. Alpha Therm ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät oder bei Verletzung der in diesem Paragraf geregelten Pflichten. In diesem Fall kann Alpha Therm die Abnehmer des Kunden von der Abtretung unterrichten und die Forderung selbst einziehen.
- Auf jederzeit mögliches Verlangen von Alpha Therm hat der Kunde die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Bei Pflichtverletzungen, insbesondere Verletzungen der in diesem Paragraf geregelten Pflichten oder im Falle des Verzuges, ist Alpha Therm – neben sonstigen Rechten – zur Rücknahme der Artikel berechtigt. Nach Rücknahme hat Alpha Therm innerhalb angemessener Frist dem Kunden gegenüber zu erklären, ob Alpha Therm vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen wird. Alpha Therm ist berechtigt, zurückgenommene Artikel durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf ihre Forderung zu verwerten.
- Alpha Therm verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 30% übersteigt.
§11 Gerichtsstand/Erfüllungsort
- Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§38 ZPO) ist, wird für alle Ansprüche (dies gilt aber nicht für ausschließliche Gerichtsstände wie beim Mahnverfahren) als Gerichtsstand das Amtsgericht Mannheim vereinbart. Alpha Therm ist jedoch auch berechtigt, seine Rechte am Gerichtsstand des Kunden zu verfolgen.
- Erfüllungsort für alle Leistungen zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz von Alpha Therm, sofern die Parteien im abgeschlossenen Vertrag oder diesen Geschäftsbedingungen nichts Anderweitiges vereinbart haben.
§12 Sonstiges
- Für alle Verträge mit Alpha Therm gilt ausschließlich deutsches materielles Recht und Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Ausgenommen ist auch die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtsabkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Alle Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für etwaige Änderungen dieser Schriftformabrede.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Vielmehr soll die unwirksame Regelung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine Regelung ersetzt werden, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.